Die neue EnEV kommt zum 1. Mai
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- 01. Mai 2014
Rund um die novellierte Energie-Einsparverordnung
Am 1. Mai ist es soweit: Die überarbeitete Version der (EnEV 2014) tritt in Kraft. Was sind die zentralen Stellen und worauf müssen Bauherren künftig besonders aufpassen? Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Ab dem 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten deutlich verschärft. Dies ist eine der Kernaussagen und die Stelle der EnEV 2014, die Bauherren am meisten betrifft. Denn in der Folge bedeutet dies, dass der bislang zulässige Jahres-Primärenergiebedarf dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein muss. In diesem Kontext gilt es einige wichtige Stichtage zu beachten: Wer nach der alten EnEV bauen möchte, muss bei genehmigungsbedürftigen Bauten den Bauantrag vor dem 1. Januar 2016 einreichen. Der selbe Stichtag gilt auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben für den Baubeginn. Ein wesentliches Element der novellierten EnEV ist außerdem der neue Energieausweis. So ist ab 2014 eine zusätzliche Kennzeichnung mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H vorgesehen.
Die schärferen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind lediglich die erste Etappe auf dem Weg zu einem allgemein verbindlichen EU-Niedrigstenergiegebäude-Standard. Letzterer soll spätestens ab 2021 in der gesamten Europäischen Union verpflichtend gelten. Dem Einsatz alternativer Energiequellen kommt hierbei eine verstärkte Bedeutung zu.